Günstige Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof erkennt Aufwend-ungen für doppelte Haushaltsführung auch dann als beruflich veranlasst an, wenn der zusätzliche Haushalt am Beschäftigungsort durch Verlegung des Familienhaushaltes erforderlich wird. Das gilt sowohl für die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort als auch für eine Neube-gründung, wobei der zeitliche Zusammen-hang keine Rolle mehr spielt. Mit zwei Urteilen vom 05.03.2009 hat der BFH den Werbungskostenabzug anerkannt (VI R 58/06 und VI R 23/07). Bislang hat die Finanzverwaltung in Fällen der Verlegung des Familienstandes vom Beschäftigungsort weg eine private Veranlassung gesehen und den Werbungskostenabzug versagt.

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