zeitlicher Zusammenhang bei Umzugskosten
In zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug in eine neue Wohnung für die alte Wohnung noch beanspruchte Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen fallen unter §35a EStG. Zeitliche Grenzen sind das Ende bzw. der Beginn des Mietvertrages bzw. der Übergang von Nutzen und Lasten bei Käufer und Verkäufer. Durch geeignete Unterlagen nachgewiesene Verzögerungen sind unschädlich, vgl. Kurzinformation der OFD Münster v. 30.01.2009, DStR 2009, 532.
